webdesign . digitale barrierefreiheit

Analyse und Umsetzung barrierefreier Websites

Das World Wide Web Consortium (W3C) ist eine international anerkannte Institution, die sich mit der technischen Weiterentwicklung des Internet befasst und Standards für web-relevante Technologien definiert wie die barrierefreie Gestaltung multimedialer Inhalte.

Entsprechend der nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments ist für Internetseiten im öffentlichen Sektor ab September 2019 verpflichtend einen barrierefreien Zugang zu ihren Inhalten zu gewährleisten. In Deutschland regelt die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung des Bundes (BITV 2.0) die grundlegenden Voraussetzungen für barrierefreie Internetanwendungen. Diese basiert auf den weltweit gültigen Web Content Accessibility Guidelines. Zusätzlich zu den nationalen Vorschriften sind ebenso die individuellen Maßnahmen der Länderregierungen verpflichtend zu beachten.